wirtschaftstreuhand-ges.m.b.h.

zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
April 2008

Seminarleistungen mit 20% Umsatzsteuersatz

Kategorien: Klienten-Info

In der Klienten-Info vom Juni 2007 wurde die umsatzsteuerliche Behandlung von Wellness- und Seminarleistungen dargestellt und darauf hingewiesen, dass der begünstigte Steuersatz für Beherbergungsleistungen (10%) nicht auf alle damit verbundenen Leistungen angewendet werden kann. Dies hat der VwGH (2006/15/0161 vom 20.2.2008) nunmehr bestätigt. Hoteliers, die sowohl Übernachtungsmöglichkeiten bieten als auch Seminarräume zur Verfügung stellen, haben - sofern ein einheitlicher Preis dafür berechnet wird - eine Aufteilung zwischen der begünstigten Beherbergungsleistung und der regulär steuerpflichtigen Seminarleistung vorzunehmen.

Bild: © Martin Green - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Mandat-Consult Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H. | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen