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Januar 2004 |
Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Verlängerung der Erklärungsfristen |
Kategorien: Klienten-Info |
Umsatzsteuer :: Bereits seit 1. April 2003 ist die Umsatzsteuervoranmeldung im elektronischen Weg einzureichen, sofern dies dem Steuerpflichtigen technisch möglich ist. Einkommensteuer Ab 2004 gilt auch für die Einkommensteuererklärung 2003 die Verpflichtung der elektronischen Übermittlung, vorerst aber nur für Steuerpflichtige deren Jahresumsatz Körperschaftsteuererklärung Ab der Steuerveranlagung für 2003 sind buchführungspflichtige unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften sowie Privatstiftungen zur elektronischen Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung verpflichtet. Verlängerung der Erklärungsfristen Die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen wird von bisher Ende März auf Ende April des Folgejahres verlagert. Bei elektronischer Einreichung sogar bis Ende Juni.
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