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Juli 2008 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erhöhung Pendlerpauschale und Kilometergeld ab 1.7.2008 |
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Kategorien: Klienten-Info | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Als Reaktion auf die gestiegenen Treibstoffpreise werden das Pendlerpauschale sowie das amtliche Kilometergeld ab 1. Juli 2008 (bis 31.12.2009) erhöht: Kleines Pendlerpauschale -(öffentliches Verkehrsmittel zumutbar) - Erhöhung um ca. 15%
Großes Pendlerpauschale - (öffentliches Verkehrsmittel nicht zumutbar) - Erhöhung um ca. 15%
Amtliches Kilometergeld - Erhöhung um durchschnittlich 12%
Sofern das Pendlerpauschale nicht oder unrichtig beim laufenden Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt wurde, kann es im Rahmen des Veranlagungsverfahrens geltend gemacht werden. Das Pendlerpauschale soll zusätzlich zum Verkehrsabsetzbetrag Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abdecken und steht nur zu, wenn der Arbeitsweg mindestens 20 km umfasst (kleines Pendlerpauschale) oder der Arbeitsweg zumindest 2 km beträgt und die Benutzung eines (öffentlichen) Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Weges nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist (großes Pendlerpauschale). Bild: © PhotographyByMK - Fotolia |
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