Für die Rechtzeitigkeit der Wahrung einer Frist beim Finanzamt ist der Postaufgabestempel maßgebend
April 2007
Gem. § 108 Abs. 4 BAO werden die Tage des Postenlaufes nicht in die Frist eingerechnet, wenn das Schreiben auch tatsächlich beim Finanzamt einlangt. Damit ist die Frist auch dann...