zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen |
Mai 2002 |
Fristerstreckung für Firmenbucheinreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften |
Kategorien: Klienten-Info |
Gemäß § 277 HGB ist der Jahresabschluss spätestens 9 Monate nach Bilanzerstellung beim Firmenbuch zur Offenlegung einzureichen. Ein Fristerstreckungsverfahren ist gesetzlich nicht vorgesehen. Bild: © gunnar3000 - Fotolia |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Mandat-Consult Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H. | Klienten-Info |
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen |