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August 2007 |
Hauptwohnsitz-Steuerbefreiung bei Betriebsaufgabe |
Kategorien: Klienten-Info |
:: Verwaltungsübung § 24 Abs. 6 EStG spricht vom "Gebäude", welches bei Betriebsaufgabe von der Auflösung der stillen Reserven im Falle der Entnahme ins Privatvermögen nicht zu erfassen ist. Da bei der Gewinnermittlung nach § 4 EStG Grund & Boden ohnedies außer Ansatz bleiben, erhebt sich die Frage nach dessen Behandlung bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG. In Rz. 5699 EStR wird festgehalten, dass die Begünstigung für Grund & Boden nicht gilt. :: Rechtsprechung Der VwGH 14.12.2006, 2005/ 140038 führt dagegen aus:
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